MUJIN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE BESTELLUNG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE BESTELLUNG

  1. KAUFBEDINGUNGEN.
    • Diese Einkaufsbedingungen (diese “Bedingungen“) sind die einzigen Bedingungen, die für den Kauf von Produkten und/oder Dienstleistungen (zusammen “Produkte“) durch die Mujin Corp. und ihre verbundenen Unternehmen (zusammen “Mujin“) von dem Verkäufer gelten, der auf der diesen Bedingungen beigefügten Bestellung genannt ist (“Verkäufer“). Falls ein schriftlicher, von einem bevollmächtigten Vertreter beider Parteien unterzeichneter Vertrag über den Verkauf der von diesem Vertrag erfassten Produkte (ein “Rahmenvertrag“) besteht, haben die Bedingungen dieses Rahmenvertrags Vorrang, soweit sie mit den vorliegenden Bedingungen unvereinbar sind, ungeachtet anders lautender Bestimmungen.

  • Die beiliegende Bestellung (die “Bestellung“) und diese Bedingungen (zusammen mit der Bestellung, diese “Vereinbarung“), zusammen mit den Rahmenverträgen, falls vorhanden, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren oder gleichzeitigen Absprachen, Vereinbarungen, Verhandlungen, Zusicherungen und Gewährleistungen sowie Mitteilungen, sowohl schriftlich als auch mündlich. Diese Bedingungen haben Vorrang vor den allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verkäufers, unabhängig davon, ob oder wann der Verkäufer seine Verkaufsbestätigung oder solche Bedingungen vorgelegt hat. Dieser Vertrag beschränkt die Annahme von Aufträgen durch den Verkäufer ausdrücklich auf die Bedingungen dieses Vertrags. Allen Bedingungen, die in der Annahme der Bestellungen von Mujin durch den Verkäufer vorgeschlagen werden und die die Bedingungen dieser Vereinbarung ergänzen, von ihnen abweichen oder ihnen widersprechen, wird hiermit von Mujin widersprochen. Die Erfüllung dieser Bestellung stellt die Annahme dieser Bedingungen dar.

  • Mujin kann die Bestellung durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer in Bezug auf einen oder mehrere der folgenden Punkte ändern: (i) Menge der Produkte; (ii) Versand- oder Verpackungsart; (iii) Lieferplan; (iv) Lieferort (wie unten definiert); und (v) Produktdesigns oder -spezifikationen. Sollten sich durch eine solche Änderung die Kosten oder der Zeitaufwand für die Ausführung des Auftrags erhöhen oder verringern, kann der Verkäufer innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich eine wirtschaftlich angemessene Anpassung des Preises und/oder des Lieferplans verlangen (zusammen mit einer Erklärung über die Höhe der verlangten Anpassung und den Grund dafür).

  1. LIEFERUNG.
    • Liefertermin. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Produkte in der Menge und zu dem/den in der Bestellung angegebenen Datum/Daten zu liefern, oder dreißig (30) Kalendertage nach Eingang der Bestellung beim Verkäufer, wenn kein Datum angegeben ist, oder wie anderweitig schriftlich vereinbart und von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet (das “Lieferdatum“). Sollte der Verkäufer die Produkte nicht vollständig zum Liefertermin liefern oder sollte Mujin zu dem Schluss kommen, dass der Verkäufer die Produkte nicht zum Liefertermin liefern kann oder wird, kann Mujin diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer sofort kündigen, und der Verkäufer muss Mujin von allen Verlusten, Ansprüchen, Schäden und angemessenen Kosten und Ausgaben freistellen, die direkt auf die Nichtlieferung der Produkte durch den Verkäufer zum Liefertermin zurückzuführen sind. Mujin hat das Recht, Produkte, die mehr als fünfzehn (15) Kalendertage vor dem Liefertermin geliefert wurden, auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden, und der Verkäufer muss diese Produkte am Liefertermin erneut liefern, es sei denn, Mujin hat eine solche vorzeitige Lieferung ausdrücklich schriftlich genehmigt. Der Verkäufer liefert alle Produkte an die in der Bestellung angegebene Adresse (die “Lieferstelle“) während der normalen Geschäftszeiten von Mujin oder nach anderweitiger Anweisung von Mujin.

  • Verpackungshinweise. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle Produkte für den Versand gemäß den Anweisungen von Mujin zu verpacken oder, falls es keine Anweisungen gibt, in einer Weise, die gewährleistet, dass die Produkte in unbeschädigtem Zustand geliefert werden. Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung entstehen, gehen zu Lasten des Verkäufers. Der Verkäufer muss Mujin vorher schriftlich informieren, wenn er von Mujin die Rückgabe von Verpackungsmaterial verlangt. Die Rücksendung des Verpackungsmaterials erfolgt auf Kosten und Risiko des Verkäufers.

  1. SHIPPING. Die Lieferung erfolgt DDP (Delivery Point) gemäß Incoterm 2020 am Lieferort und in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags. Sofern der oben genannte Incoterm nichts anderes vorsieht oder die Parteien keine anderen Versandbedingungen schriftlich vereinbart haben, trägt der Verkäufer die Kosten für Verpackung, Transport, Versicherung sowie Zölle und Gebühren im Zusammenhang mit dem Versand der Produkte zum Lieferpunkt. Die Bestellnummer muss auf allen Versandpapieren, Versandetiketten, Frachtbriefen, Luftfrachtbriefen, Rechnungen, Korrespondenz und allen anderen Dokumenten, die sich auf die Bestellung beziehen, erscheinen.

  1. MENGE. Wenn der Verkäufer mehr als die bestellte Menge an Produkten liefert, kann Mujin alle oder einzelne überschüssige Produkte zurückweisen. Solche zurückgewiesenen Produkte werden auf alleiniges Risiko und Kosten des Verkäufers an diesen zurückgesandt. Wenn Mujin die Produkte nicht zurückweist und stattdessen die Lieferung von Produkten in einer erhöhten oder reduzierten Menge akzeptiert, wird der Gesamtpreis (wie in Abschnitt 7 definiert) für die Produkte anteilig angepasst. Wenn der Verkäufer weniger als die bestellte Menge an Produkten liefert und Mujin diesen Vertrag nicht gemäß Abschnitt 2(a) kündigt, liefert der Verkäufer die fehlenden Mengen in einem beschleunigten Verfahren.

  1. EIGENTUMSRECHT UND VERLUSTRISIKO. Das Eigentum und das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der im Rahmen dieses Vertrags erworbenen Produkte gehen auf Mujin über, wenn diese Produkte Mujin am Lieferpunkt ordnungsgemäß übergeben werden, so dass Mujin die Lieferung übernehmen kann.

  1. INSPEKTION UND ABNAHME. Mujin verfügt über eine Frist von fünfundvierzig (45) Kalendertagen ab dem Lieferdatum, um jede Lieferung von Produkten abzulehnen, die nicht konform oder mangelhaft ist. Die Annahme erfolgt durch Mitteilung von Mujin an den Verkäufer oder nach Ablauf der oben genannten Frist von fünfundvierzig (45) Tagen ohne Mitteilung von Mujin. Mujin kann nach eigenem Ermessen alle Produkte oder eine Probe der Produkte prüfen und alle fehlerhaften oder mangelhaften Produkte oder eine gesamte Lieferung von Produkten zurückweisen, wenn es feststellt, dass mehr als fünf (5) Prozent der Produkte in einer solchen Lieferung fehlerhaft oder mangelhaft sind. Wenn Mujin alle oder einen Teil der Produkte zurückweist, hat Mujin das Recht, nach schriftlicher Mitteilung an den Verkäufer: (a) von diesem Vertrag in seiner Gesamtheit zurückzutreten; (b) die Produkte zu einem angemessen reduzierten Preis zu akzeptieren; oder (c) die Produkte zurückzuweisen und Ersatz für die zurückgewiesenen Produkte zu verlangen. Wenn Mujin den Ersatz der Produkte verlangt, muss der Verkäufer auf seine Kosten innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Erhalt der Mitteilung von Mujin die fehlerhaften oder mangelhaften Produkte ersetzen und alle damit verbundenen Kosten übernehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Transportkosten für die Rücksendung der mangelhaften Produkte und die Lieferung der Ersatzprodukte. Liefert der Verkäufer die Ersatzprodukte nicht rechtzeitig, kann Mujin sie durch Produkte eines Dritten ersetzen und dem Verkäufer die Kosten dafür in Rechnung stellen und diesen Vertrag aus wichtigem Grund gemäß Abschnitt 14 kündigen. Eine Inspektion oder andere Maßnahme von Mujin gemäß diesem Abschnitt 6 darf die Verpflichtungen des Verkäufers gemäß diesem Vertrag nicht verringern oder anderweitig beeinträchtigen, und Mujin hat das Recht, weitere Inspektionen durchzuführen, nachdem der Verkäufer seine Abhilfemaßnahmen durchgeführt hat.

  1. PREIS. Der Preis der Produkte ist der in der BESTELLUNG angegebene Preis (der “Preis“). Wenn in der Bestellung kein Preis angegeben ist, ist der Preis der Preis, der in der veröffentlichten Preisliste des Verkäufers angegeben ist, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültig ist. Der Preis versteht sich einschließlich aller anwendbaren Steuern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Verkaufs-, Nutzungs- oder Verbrauchssteuern. Zur Klarstellung: Mujin ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer über den Preis hinausgehende zusätzliche Kosten oder Ausgaben zu zahlen oder zu erstatten. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Mujin ist keine Preiserhöhung wirksam, sei es aufgrund von gestiegenen Material-, Arbeits- oder Transportkosten oder aus anderen Gründen.

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Der Verkäufer stellt Mujin am oder jederzeit nach Abschluss der Lieferung und nur in Übereinstimmung mit diesem Vertrag eine Rechnung aus. Mujin ist verpflichtet, alle ordnungsgemäß in Rechnung gestellten Beträge, die dem Verkäufer zustehen, innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen nach Eingang der Rechnung bei Mujin zu zahlen, mit Ausnahme von Beträgen, die von Mujin in gutem Glauben bestritten werden (einschließlich solcher, bei denen sich die Produkte gemäß Abschnitt 6 als nicht konform oder fehlerhaft erweisen). Alle Zahlungen müssen in US Dollar erfolgen. Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel behält sich Mujin das Recht vor, jederzeit Beträge, die der Verkäufer Mujin schuldet, mit Beträgen zu verrechnen, die Mujin dem Verkäufer schuldet. Im Falle eines Zahlungsstreits muss Mujin dem Verkäufer vor dem Fälligkeitsdatum der strittigen Rechnung eine schriftliche Erklärung zukommen lassen, in der alle strittigen Posten aufgeführt sind und die eine hinreichend detaillierte Beschreibung jedes strittigen Postens enthält. Die Parteien bemühen sich, alle Streitigkeiten zügig und in gutem Glauben beizulegen. Der Verkäufer ist verpflichtet, seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag ungeachtet einer solchen Streitigkeit weiter zu erfüllen.

  1. VERTRAULICHE INFORMATIONEN. Alle nicht öffentlichen, vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen von Mujin, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Spezifikationen, Muster, Muster, Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Dokumente, Daten, Geschäftsabläufe, Kundenlisten, Preise, Rabatte oder Nachlässe, die dem Verkäufer von Mujin offengelegt werden, unabhängig davon, ob sie mündlich offengelegt oder in schriftlicher, elektronischer oder anderer Form oder auf anderen Medien offengelegt oder zugänglich gemacht werden, und unabhängig davon, ob sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag als “vertraulich” gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig identifiziert werden, sind vertraulich und dienen ausschließlich dem Zweck der Erfüllung dieses Vertrags und dürfen nicht offengelegt oder kopiert werden, es sei denn, Mujin hat dies im Voraus schriftlich genehmigt. Auf Verlangen von Mujin hat der Verkäufer alle von Mujin erhaltenen Dokumente und sonstigen Materialien unverzüglich zurückzugeben. Mujin hat Anspruch auf alle nach dem Gesetz oder dem Billigkeitsrecht zur Verfügung stehenden Rechtsmittel, einschließlich Unterlassungsansprüchen bei einem Verstoß gegen diesen Abschnitt.

 

  1. GARANTIEN. Der Verkäufer garantiert Mujin, dass alle Produkte für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Beginn der kommerziellen Nutzung der Produkte oder für achtzehn (18) Monate, einschließlich eines sechs (6) monatigen Installationszeitraums, wenn die Produkte installiert werden müssen, folgende Eigenschaften aufweisen
    • frei von Verarbeitungs-, Material- und Konstruktionsfehlern sein;
    • den geltenden Spezifikationen, Zeichnungen, Entwürfen, Mustern und anderen von Mujin festgelegten Anforderungen entsprechen;
    • für den vorgesehenen Zweck geeignet sein und wie vorgesehen funktionieren;
    • handelsüblich sein;
    • frei und unbelastet von allen Pfandrechten, Sicherungsrechten oder sonstigen Belastungen sein; und
    • keine Patente oder andere geistige Eigentumsrechte Dritter zu verletzen oder zu missbrauchen.

Diese Garantien überdauern jede Lieferung, Inspektion, Abnahme oder Bezahlung der Produkte durch Mujin. Die in diesem Abschnitt 100 dargelegten Garantien sind kumulativ und zusätzlich zu allen anderen Garantien, die durch Gesetz oder Billigkeitsrecht vorgesehen sind. Wenn Mujin den Verkäufer über die Nichteinhaltung gemäß diesem Abschnitt 100 informiert, muss der Verkäufer innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen auf eigene Kosten die mangelhaften oder nicht konformen Produkte ersetzen oder reparieren und alle damit verbundenen Kosten übernehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Transportkosten für die Rücksendung der mangelhaften oder nicht konformen Produkte an den Verkäufer und die Lieferung der reparierten oder Ersatzprodukte an Mujin. Sollte der Verkäufer nicht in der Lage sein, diese Produkte innerhalb von drei (30) Werktagen zu ersetzen oder zu reparieren, wird er Mujin davon in Kenntnis setzen, und Mujin kann nach eigenem Ermessen eine Rückerstattung für diese Produkte verlangen, die der Verkäufer innerhalb von drei (30) Werktagen nach Aufforderung durch Mujin in voller Höhe vornehmen wird.

 

  1. ENTSCHÄDIGUNG. Der Verkäufer verpflichtet sich, Mujin, seine Muttergesellschaft, seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Rechtsnachfolger oder Bevollmächtigten sowie deren Direktoren, leitende Angestellte, Anteilseigner, Vertreter und Mitarbeiter von allen Ansprüchen, Klagen oder Verfahren und allen daraus resultierenden Schäden oder Haftungen oder deren Beilegung (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und damit verbundener Kosten) freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen, soweit diese (i) auf einer vom Verkäufer abgegebenen Zusicherung oder Gewährleistung in Bezug auf ein Produkt beruhen, (ii) im Zusammenhang mit einer Verletzung (oder einer Behauptung, die, wenn sie zuträfe, eine Verletzung wäre) dieser Vereinbarung durch den Verkäufer oder (iii) aufgrund einer Behauptung von Tod, Verletzung oder Sachschäden, die durch ein Produkt verursacht wurden, oder aufgrund einer fahrlässigen, vorsätzlichen, vorsätzlichen oder sonstigen rechtswidrigen oder unrechtmäßigen Handlung oder Unterlassung seitens des Verkäufers, seiner Mitarbeiter oder Vertreter. Mujin kann nach eigenem Ermessen gleichberechtigt mit dem Verkäufer an einem solchen Anspruch, Prozess oder Verfahren teilnehmen und auftreten. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, eine Forderung, einen Prozess oder ein Verfahren ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Mujin beizulegen.

  1. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG. NICHTS IN DIESER VEREINBARUNG SCHLIESST (A) DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS GEMÄSS ABSCHNITT 11 DIESER VEREINBARUNG ODER (B) DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS FÜR ARGLISTIGE TÄUSCHUNG, KÖRPERVERLETZUNG ODER TOD AUFGRUND VON FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEM VERHALTEN AUS ODER SCHRÄNKT SIE EIN.

  1. EINHALTUNG DES GESETZES. Der Verkäufer hält sich an alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle Lizenzen, Erlaubnisse, Genehmigungen, Zustimmungen und Erlaubnisse aufrechtzuerhalten, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag benötigt. Der Verkäufer muss alle Export- und Importgesetze aller Länder einhalten, die am Verkauf der Produkte im Rahmen dieses Vertrags beteiligt sind. Der Verkäufer übernimmt die gesamte Verantwortung für den Versand von Produkten, die eine behördliche Einfuhrgenehmigung erfordern. Mujin kann diesen Vertrag kündigen, wenn eine Regierungsbehörde Antidumping- oder Ausgleichszölle oder andere Strafen auf die Produkte erhebt.

  1. TERMINATION. Zusätzlich zu allen Rechtsmitteln, die hierin vorgesehen sind, kann Mujin diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer kündigen, entweder vor oder nach der Abnahme der Produkte, wenn:
    • Der Verkäufer hat eine der Bedingungen dieses Vertrags nicht wesentlich erfüllt oder eingehalten;
    • Der Verkäufer wird zahlungsunfähig, stellt einen Konkursantrag oder leitet ein Konkurs-, Zwangsverwaltungs-, Reorganisations- oder Abtretungsverfahren zugunsten der Gläubiger ein oder hat ein solches eingeleitet; oder
    • Der Verkäufer verstößt gegen eine andere Vereinbarung zwischen Mujin und dem Verkäufer oder kündigt diese.

  1. EINZIGE ABHILFE. Wenn Mujin den Vertrag aus irgendeinem Grund kündigt, besteht das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Verkäufers in der Zahlung der Produkte, die Mujin vor der Kündigung erhalten und angenommen hat.

  1. VERZICHT UND TRENNBARKEIT. Das Versäumnis von Mujin, eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung zu irgendeinem Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum hinweg durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf diese Bestimmungen dar. Wenn Mujin sich schriftlich bereit erklärt, auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder auf einen Verstoß des Verkäufers gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung zu verzichten, stellt dieser Verzicht keinen Verzicht auf die künftige Einhaltung dieser Vereinbarung dar, und die betreffende Bestimmung sowie alle anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages für rechtswidrig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung so weit wie möglich im Einklang mit der erklärten Absicht der Parteien durchzusetzen, oder, falls eine solche Durchsetzung nicht möglich ist, als abgetrennt und aus diesem Vertrag gestrichen zu betrachten, während der Rest dieses Vertrages in vollem Umfang in Kraft bleibt.

  1. ZUWEISUNG. Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mujin keine seiner Rechte oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag abtreten, übertragen, delegieren oder untervergeben. Jede vermeintliche Abtretung oder Übertragung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist null und nichtig. Keine Abtretung oder Delegation entbindet den Verkäufer von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Mujin kann jederzeit ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise abtreten oder übertragen.

  1. GELTENDES RECHT. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen des Staates New York und ist gemäß diesen Gesetzen auszulegen, ungeachtet der dort geltenden Kollisionsnormen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf die Produkte und diesen Vertrag keine Anwendung. Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Verletzung ergeben, werden durch ein von der American Arbitration Association verwaltetes Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit deren Regeln entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist New York City, Vereinigte Staaten von Amerika.